Erwerbsunfähigkeitsrente - eine sinnvolle Vorsorge

7. Mai 2012

Aus Angst vor einer schweren Krankheit oder einem plötzlichen Unfall und der daraus vermeintlich folgenden Verhinderung der beruflichen Tätigkeit sorgen viele Menschen privat vor. Denn keiner weiß genau, was von der gesetzlichen Rentenversicherung erwartet werden kann, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis, die Berufstätigkeit im bisherigen Umfang unmöglich macht.

Nur noch ein sehr kleiner Personenkreis bezieht heutzutage noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab dem 01.01.2001 trat das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Kraft. Dadurch fiel ab dem Zeitpunkt die Definition von Erwerbsunfähigkeit und die dazugehörige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit weg. Es beziehen nur diejenigen eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Anspruch besaßen und die entsprechenden Bezugsvoraussetzungen immer noch erfüllen.

Private Erwerbunfähigkeitsversicherung

Durch die Gesetzesänderung bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung bieten zunehmend private Versicherer entsprechende Policen an. Diese können eine Ergänzung zur Grundversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung darstellen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Police oder als Zusatzversicherung an eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt werden. Bei den privaten Versicherern ist auf die genaue Formulierung des Versicherungsfalles zu achten. Versicherungsfall ist hierbei die Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person gemäß den Tarifbedingungen. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zum Beispiel dann vor, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Betroffene können weitere Infos zur Rente wegen Erwerbsminderung hier finden.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz vor Erwerbsunfähigkeit – dies allerdings unabhängig vom Beruf. Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeit, bei der der erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf berücksichtigt wird, wird eine Erwerbsunfähigkeit nur bescheinigt, wenn Betroffene gar nicht mehr oder nur für wenige Stunden arbeiten können. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung haben beispielsweise Bauarbeiter denselben Tarif wie ein Büroangestellter. Die Versicherungsprämien für die Erwerbsunfähigkeitsrente sind deutlich günstiger als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber: Mit sinkenden Beiträgen nehmen die Leistungen ab. Somit stellt die Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar, sie ist vielmehr ein Zusatz.

Viele Berufsgruppen wie etwa Dachdecker, Musiker oder Fotografen haben keine Wahl. Sie werden von den Versicherern als besonders risikoträchtig eingestuft und bekommen häufig keinen Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Dann ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, da sie für viele Berufstätige oft der einzige Invaliditätsschutz ist.



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