Schufa-Selbstauskunft: Negativ-Eintrag ermitteln

7. August 2008

Die Schufa ist wohl die bekannteste Auskunftei für Wirtschaftsinformationen in Deutschland und wird insbesondere von Kreditinstituten in Anspruch genommen, um die Bonität von möglichen Kredit-Kunden zu überprüfen. Aber auch zum Beispiel Handy-Anbieter beim Abschluss von Handyverträgen oder bei Ratenkäufen wird die Schufa gerne abgefragt. Vor ein paar Tagen hatte ich nun selbst einmal Kontakt mit der Schufa, die übrigens keine staatliche Behörde ist, wie viele meinen, sondern ein privat geführtes Wirtschaftsunternehmen. Doch hier nun meine Geschichte:
Und zwar hatte ich vor kurzem mal etwas in einem Online-Shop auf Rechnung bestellt. Nur wenig später erhielt ich von dem Shop-Betreiber die Auskunft, dass die Bestellung leider aufgrund meiner Bonität, die ein externer Dienstleister ermittelt habe, storniert werden müsse. Da ich mich dies nun partout nicht erklären konnte, weil ich immer meine Rechnungen bezahlt hatte, habe ich zurückgeschrieben mit der Bitte um Aufklärung des Sachverhalts. Da die Antwort auf sich warten ließ, habe ich mich selbst einmal zur Schufa aufgemacht, um mir eine Selbstauskunft einzuholen. Dies ist zum Beispiel in Hamburg-Hammerbrook in der Wendenstr. möglich.
Wenn man das Schufa-Büro betritt, kann man zunächst denken, man befände sich in einer Behörde. Der erste Schritt ist das Ziehen einer Nummer, als nächstes muss man vorweg ein Formular ausfüllen. Nur die Wartezeit war erheblich kürzer als beim Amt. Für die Eigenauskunft benötigt man einen Personalausweis. Die mündliche Auskunft selbst ist kostenlos. Will man hingegen, das ausgedruckte Schreiben mitnehmen, so muss man 7,80 Euro bezahlen. In meinem Fall war die Schufa-Selbstauskunft allerdings unproblematisch, kein negativer Schufaeintrag, und auch der Score war bestens.
Mittlerweile hat sich der Online-Shop auch wieder gemeldet und mir mitgeteilt, dass er seine Bonitätsprüfung bei Bürgel in Auftrag gegeben hat. Ich war heute früh auch schon bei denen, da deren Büro gleich bei mir um die Ecke liegt. Hier war man allerdings nicht so verbraucherfreundlich wie bei der Schufa. Bei Bürgel muss die Selbstauskunft schriftlich beantragt werden mit einem kopierten Personalausweis als Anlage. Ich bin nun gespannt, welche Daten die über mich in Ihrer Datenbank hinterlegt haben…

Update:
Es war ein Irrtum, Bürgel hat sich schriftlich bei mir entschuldigt. So etwas darf aber meiner Meinung nach eigentlich nicht passieren und bestätigt nur das schlechte Image solcher Scoringmethoden.



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