Förderung bei Existenzgründung: Existenzgründer erhalten Gründungszuschuss

5. März 2007

Die Ich-Ag gibt es nicht mehr, ab Sommer letzten Jahres heißt die Förderung für Existenzgründer durch das Arbeitsamt nun Gründungszuschuss. Viel geändert hat sich aber nicht. Nach wie vor können Arbeitslose, die sich durch selbständige Arbeit eine Existenz aufbauen möchten, den Gründungszuschuss beantragen.
Da mein Vertrag zum Ende 2006 auslief, habe ich mich auch mal beim Arbeitsamt erkundigt, was denn nun die Voraussetzungen für einen Gründungszuschuss sind. Zunächst mal muss man arbeitslos sein und darf nicht selbst seine Anstellung gekündigt haben. Sonst erhält man eine Sperrfrist. Ich habe allerdings irgendwo gelesen, dass diese Sperrrist dann nicht zu der maximalen Zeit der Gewährung der Förderung hinzugerechnet wird.
Zur Beantragung der Förderung muss man diverse Formulare ausfüllen und auch einen Businessplan erstellen. Dies ist sicherlich auch ganz sinnvoll, da man sich dann wirklich mit seiner Unternehmensidee auseinandersetzen muss. Diesen Businessplan muss man dann von einer geeigneten Stelle wie zum Beispiel der Handelskammer überprüfen lassen. Diese bewerten dann, ob die Unternehmung eine Zukunft hat. Da dies doch alles einen erheblichen Aufwand bedeutet, sollte man mit der Beantragung der Förderung der Existenzgründung ruhig schon zwei Monate vor dem geplanten Start beginnen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem letzten Gehalt, genaueres muss man dann vor Ort bei der Agentur für Arbeit erfragen.
Ich habe mich dann aber erstmal doch nicht weiter mit dem Thema beschäftigt, da ich meinen Vertrag dann doch verlängert habe. Aber irgendwann kommt man vielleicht mal wieder dazu, sich für den Gründungszuschuss zu bewerben. Und dann ist es gut über die Möglichkeiten der Förderung zumindest im Groben Bescheid zu wissen.



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