St. Pauli geht gegen Schwarzmarkthandel im Internet vor

25. September 2007

Gerade habe ich im Radio gehört, dass sich der FC St. Pauli endlich den Schwarzmarkthandel im Internet vorgenommen hat. Dabei wurden wohl Dauerkarten für die laufende Saison zu überteuerten Preisen online weiterverkauft. Die Inhaber der Karten wurden identifiziert, es wurde Stadionverbot verhängt sowie das Vorkaufsrecht für die Dauerkarte für die nächste Saison entzogen. Wenn es hierbei wirklich einen der professionellen Schwarzmarkthändler getroffen hat, die bei jedem Heimspiel den Fans das Geld aus der Tasche ziehen, so finde ich dies wirklich eine gelungene Aktion. Ich frage mich nur, warum dann nicht schon längst gegen diese Leute vorgegeangen wurde. Die Schwarzhändler dürften beim Verein schon lange bekannt sein.
Doch was mich viel mehr interessiert, ist eigentlich die Frage, was man gegen Schwarzhändler tun kann. Ist der Schwarzmarkthandel wirklich strafbar oder ist dies nur eine allgemein verbreitete These? Und wenn ja auf welchem Gesetz basiert dann diese Strafbarkeit? Prinzipiell ist es in Deutschland ja nicht verboten, ein Gut zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen. Wenn man damit hingegen auf Dauer einen Gewinn erzielen möchte, so muss man ein Gewerbe anmelden und diesen auch ordnungsgemäß versteuern. Dies dürfte bei den meisten Schwarzmarkthändlern wohl nicht der Fall sein.
Falls aber doch, welcher Angriffspunkt bleibt dann noch? - In den AGB der Ticketverkäufer (also z. B. Fußballverein oder Ticketagentur) ist der Weiterverkauf der Tickets meist untersagt. Ob dies nicht gegen die guten Sitten verstößt, das sei mal dahingestellt. Denn ein Ticket ist aus meiner Sicht ein Gegenstand, dessen Eigentümer man durch den Kauf wird. Aber gut, durch diese Klausel können die Veranstalter zivilrechtlich wegen Verletzung der AGB gegen die Schwarzhändler vorgehen. Strafrechtlich ist da wohl nichts zu machen. Daher ist es auch kaum verwunderlich, dass die Polizei oft seelenruhig 10 Meter weiter neben dem Schwarzhändler steht und nichts unternimmt. Denn für zivilrechtliche Angelegenheiten ist die Polizei in der Regel nicht zuständig.
Für mich als Privatperson stellt sich aber noch die Frage: Darf ich, wenn ich zu einer Veranstaltung mal verhindert bin, die Karte zu dem Preis verkaufen, den ich selbst für die Karte bezahlt habe? Darf ich einen sogar höheren Preis verlangen? Oder muss ich mit Stadionverboten rechnen?



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